Klasse 3 – ein Relikt mit vielen Rechten

Wer seinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, besitzt wahrscheinlich noch die Fahrerlaubnis Klasse 3. Auch wenn dieser „rosa Lappen“ heute nicht mehr neu ausgestellt wird – seine Gültigkeit bleibt bestehen.

Doch viele fragen sich:
Was darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 heute noch fahren?

Hier kommt die verständliche Übersicht.

Umwandlung in neue Klassen: das bedeutet Klasse 3 heute

Der alte Klasse-3-Führerschein umfasst heute gleich mehrere neue Führerscheinklassen auf einmal:

  • B – Pkw bis 3.500 kg
  • BE – Pkw mit Anhänger bis 3.500 kg
  • C1 – Lkw zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
  • C1E – Kombinationen bis 12.000 kg
  • AM – Kleinkrafträder & Mopeds
  • L – landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • T (eingeschränkt) – in einigen Fällen für alteingetragene Landmaschinen

Diese Berechtigungen gelten ohne zusätzliche Prüfung, solange du deinen Führerschein rechtzeitig umtauschst – Infos dazu findest du beim Bürgeramt Leipzig oder bei uns in der Beratung.

Diese Fahrzeuge darfst du mit Klasse 3 heute fahren

✅ Pkw (Klasse B)

  • Bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Max. 8 Sitzplätze (plus Fahrersitz)

✅ Anhänger (BE & C1E)

  • Kombinationen bis 12.000 kg (z. B. Pkw + schwerer Anhänger)
  • Auch große Wohnwagen, Pferde- oder Bootsanhänger erlaubt
  • Keine zusätzliche Prüfung notwendig

Mehr Infos dazu findest du auf unserer Seite Führerscheinerweiterungen

✅ Leichte Lkw & Transporter (C1)

  • Fahrzeuge bis 7.500 kg zGM
  • Ideal z. B. für Umzüge, Oldtimer-Transporter, kleine Lkw im privaten Bereich

✅ Kleinkrafträder & Mopeds (AM)

  • Zweiräder bis 50 ccm
  • Elektroroller mit max. 45 km/h

✅ Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (L, teils T)

  • Traktoren bis 40 km/h
  • Mit Anhänger im landwirtschaftlichen Kontext

Alter Führerschein Klasse 3

Achtung: Berufliche Nutzung eingeschränkt

Die C1- und C1E-Berechtigung gilt nur für private Zwecke. Wer damit gewerblich fahren will, braucht eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

Gerne beraten wir dich bei der Fahrschule Fahrfreude Leipzig, ob eine Zusatzqualifikation oder Umschulung notwendig ist.

Was ist mit Wohnmobilen?

Gute Nachrichten für alle Camper:

  • Mit Klasse 3 darfst du auch Wohnmobile über 3.500 kg bis 7.500 kg fahren
  • Ebenso erlaubt sind schwere Gespanne mit Wohnanhänger
  • Voraussetzung: Du hast deinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht

Mehr zu Anhängern erfährst du im Beitrag Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?

Gültigkeit & Pflichtumtausch

Auch wenn dein Klasse-3-Führerschein formal noch gültig ist – er muss bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die Frist richtet sich nach deinem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des Fahrers Umtausch bis spätestens
vor 1953 bis 19.01.2033
1953–1958 bis 19.01.2022 (abgelaufen)
1959–1964 bis 19.01.2023 (abgelaufen)
1965–1970 bis 19.01.2024 (laufend)
1971 oder später bis 19.01.2025

Mehr Infos erhältst du bei deiner Führerscheinstelle oder direkt bei uns in der Beratung

Klasse 3 = mehr als du denkst

Der alte Klasse-3-Führerschein ist eine Allzwecklösung für viele Fahrzeugarten – vom Pkw über Wohnmobile bis hin zu Anhängern. Besonders spannend für alle, die privat viel transportieren oder gern unterwegs sind.

In der Fahrschule Fahrfreude Leipzig zeigen wir dir, was du mit deinem alten Führerschein darfst – und ob sich eine Umschulung, Auffrischung oder Zusatzqualifikation lohnt.

Jetzt beraten lassen und Fahrfreude neu entdecken.

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