Unsere Führerscheinklassen
Unsere Führerschein-
klassen
Klasse B
Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt oder 17 Jahre ( Begleitetes Fahren mit 17 )
Der Klasse B Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden und beinhaltet außerdem die Führerscheinklassen AM und L. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).
Anhängerregelung:
Klasse B
Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt
Der Klasse B Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden und beinhaltet außerdem die Führerscheinklassen AM und L. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).
Anhängerregelung:
Klasse BF17
Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 17 Jahre alt
Das begleitete Fahren (BF 17), gern auch Führerschein mit 17 oder Führerschein ab 17 genannt, ist eine deutsche Sonderregelung bezüglich der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dank dieser Führerscheinklasse wird es Jugendlichen schon mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.
Klasse B96
Voraussetzung: Der Fahrer hat den Klasse B Führerschein bereits erworben
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (B96) erwirbt, darf Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination kann 3.500 kg überschreiten, darf aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.
Klasse BE
Voraussetzung: Fahrer ist bereits im Besitz des Klasse B Führerscheins
Wer die Führerscheinklasse BE erwirbt, kann damit einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3500 kg führen.
Klasse B96
Voraussetzungen: Klasse B Führerschein bereits erworben
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.
Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.