Unsere Führerscheinklassen

Unsere Führerschein-
klassen

Klasse B

Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt oder 17 Jahre ( Begleitetes Fahren mit 17 )

Der Klasse B Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden und beinhaltet außerdem die Führerscheinklassen AM und L. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit  einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).

Anhängerregelung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt außerdem das Führen von An­hängern mit einer zulässi­gen Gesamt­masse bis maximal 750 kg.
Dabei darf der Fahrer übrigens auch An­hänger mit einem zulässi­gen Gesamt­gewicht über 750 kg führen, wenn die zulässi­ge Gesamt­masse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt.
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Klasse B

Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt

Der Klasse B Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden und beinhaltet außerdem die Führerscheinklassen AM und L. Er erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit  einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).

Anhängerregelung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt außerdem das Führen von An­hängern mit einer zulässi­gen Gesamt­masse bis maximal 750 kg.
Dabei darf der Fahrer übrigens auch An­hänger mit einem zulässi­gen Gesamt­gewicht über 750 kg führen, wenn die zulässi­ge Gesamt­masse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt.
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Klasse B 197

(ab dem 1.4 neu und sehr beliebt)

Voraussetzung: Mindestalter von 18 Jahre oder 17 Jahre ( Begleitetes Fahren mit 17 )

Mit der B197 habt ihr die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird,

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ab 1.4.2021

Klasse B Automatik

Voraussetzung: Mindestalter von 18 Jahre oder 17 Jahre ( Begleitetes Fahren mit 17 )

Das automatisch geschaltete Getriebe gewinnt gerade in der jungen Generation an Beliebtheit, aber auch für ältere Menschen ist es eine gute Alternative.

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Klasse BF17

Voraussetzung: Fahrer ist mindestens 17 Jahre alt

Das begleitete Fahren (BF 17), gern auch Führerschein mit 17 oder Führerschein ab 17 genannt, ist eine deutsche Sonderregelung bezüglich der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dank dieser Führerscheinklasse wird es Jugendlichen schon mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.

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Klasse B96

Voraussetzung: Der Fahrer hat den Klasse B Führerschein bereits erworben

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (B96) erwirbt, darf Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination kann 3.500 kg überschreiten, darf aber nicht mehr als 4.250 kg betragen.

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Klasse BE

Voraussetzung: Fahrer ist bereits im Besitz des Klasse B Führerscheins

Wer die Führerscheinklasse BE erwirbt, kann damit einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3500 kg führen.

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Klasse B96

Voraussetzungen: Klasse B Führerschein bereits erworben

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

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Klasse B196

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule Leipzig.

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Klasse B196

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule Leipzig.

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Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.

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Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.

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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

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