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Voraussetzung
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder beim einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Vorbesitz erforderlich: bis 24. Lj. Ja, ab 24. Lj. Nein
Was kannst du damit fahren?
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.
enthaltene Klassen
A2, A1, AM
Voraussetzung
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder beim einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Vorbesitz erforderlich: bis 24. Lj. Ja, ab 24. Lj. Nein
enthaltene Klassen
A2, A1, AM
Was kannst du damit fahren?
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW.