Ohne Führerschein mobil sein – geht das überhaupt?
Die klare Antwort: Ja, aber nur sehr eingeschränkt.
In Deutschland besteht für fast alle Kraftfahrzeuge Führerscheinpflicht.
Aber es gibt einige Ausnahmen, bei denen du ohne Fahrerlaubnis fahren darfst – zum Beispiel Mofas oder bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge.
Wichtig: „Führerscheinfrei“ bedeutet nicht automatisch „regel- und erlaubnisfrei“ – oft brauchst du eine Prüfbescheinigung oder bestimmte Voraussetzungen.
Was darf man ohne Führerschein fahren
Diese Fahrzeuge darfst du ohne Führerschein fahren
Mofa bis 25 km/h
- Maximal 25 km/h
- Nur ein Sitzplatz
- Mindestalter: 15 Jahre
- Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich
- Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, braucht keine Bescheinigung
Mofas sind ein beliebter Einstieg – mehr dazu findest du auf unserer Seite zur Führerscheinklasse AM
E-Bikes ohne Anfahrhilfe (bis 25 km/h)
- Unterstützung nur beim Treten
- Keine Anfahrhilfe
- Kein Helm, keine Versicherung, kein Führerschein nötig
- Mindestalter: keine gesetzliche Vorgabe
Achtung: Sobald das E-Bike schneller oder mit Anfahrhilfe fährt, wird es rechtlich zum Pedelec oder S-Pedelec – dann ist Fahrerlaubnispflicht angesagt.
Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)
- Maximal 20 km/h
- Betriebserlaubnis & Versicherungspflicht
- Mindestalter: 14 Jahre
- Kein Führerschein notwendig
Auch im Stadtverkehr Leipzig immer beliebter – aber bitte: nur auf Radwegen fahren, nicht auf Gehwegen!
Mobilitätshilfen / Krankenfahrstühle
- Elektrorollstühle oder Elektromobile
- Max. 15 km/h
- Keine Fahrerlaubnis erforderlich
- Nur für Personen mit Einschränkungen oder Senioren gedacht
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 6 km/h)
- Z. B. kleine Rasenmähertraktoren oder Kehrmaschinen
- Max. 6 km/h
- Meist auf Privatgrundstücken erlaubt
- Im öffentlichen Straßenverkehr sehr begrenzt einsetzbar
Was darfst du nicht ohne Führerschein fahren?
- Pkw – auch nicht „mal kurz um den Block“
- Motorräder über 50 ccm oder schneller als 45 km/h
- Traktoren über 6 km/h
- Roller mit 50 ccm, ohne AM oder B
- E-Scooter ohne Zulassung oder ohne Versicherung
- S-Pedelecs über 25 km/h – diese gelten als Kleinkrafträder
Wichtiger Hinweis: Fahrverbot ≠ Führerscheinentzug
Wenn dir der Führerschein entzogen wurde oder du ein Fahrverbot hast, darfst du keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge führen – auch keine „kleinen“ Roller oder E-Bikes mit Zulassung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat – das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe enden.
Unser Tipp: Früh anfangen – aber sicher
Viele unserer Schüler beginnen mit einer Mofa-Bescheinigung oder steigen mit Klasse AM ein.
Das ist ideal, um schon vor dem „großen Führerschein“ erste Erfahrungen zu sammeln – sicher und legal.
Oder du startest direkt mit der Führerscheinklasse B, wenn du bald 17 oder 18 wirst.
Ohne Führerschein geht einiges – aber längst nicht alles
Du darfst Mofa, E-Bike und E-Scooter auch ohne Fahrerlaubnis fahren – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Sobald du schneller, schwerer oder im öffentlichen Verkehr unterwegs bist, brauchst du fast immer eine Fahrerlaubnis.
Sicher mobil starten – mit Fahrfreude statt Risiko.
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