Ohne Führerschein mobil sein – geht das überhaupt?

Die klare Antwort: Ja, aber nur sehr eingeschränkt.
In Deutschland besteht für fast alle Kraftfahrzeuge Führerscheinpflicht.
Aber es gibt einige Ausnahmen, bei denen du ohne Fahrerlaubnis fahren darfst – zum Beispiel Mofas oder bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge.

Wichtig: „Führerscheinfrei“ bedeutet nicht automatisch „regel- und erlaubnisfrei“ – oft brauchst du eine Prüfbescheinigung oder bestimmte Voraussetzungen.

Was darf man ohne Führerschein fahren

Diese Fahrzeuge darfst du ohne Führerschein fahren

Mofa bis 25 km/h

  • Maximal 25 km/h
  • Nur ein Sitzplatz
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich
  • Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, braucht keine Bescheinigung

Mofas sind ein beliebter Einstieg – mehr dazu findest du auf unserer Seite zur Führerscheinklasse AM

E-Bikes ohne Anfahrhilfe (bis 25 km/h)

  • Unterstützung nur beim Treten
  • Keine Anfahrhilfe
  • Kein Helm, keine Versicherung, kein Führerschein nötig
  • Mindestalter: keine gesetzliche Vorgabe

Achtung: Sobald das E-Bike schneller oder mit Anfahrhilfe fährt, wird es rechtlich zum Pedelec oder S-Pedelec – dann ist Fahrerlaubnispflicht angesagt.

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)

  • Maximal 20 km/h
  • Betriebserlaubnis & Versicherungspflicht
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Kein Führerschein notwendig

Auch im Stadtverkehr Leipzig immer beliebter – aber bitte: nur auf Radwegen fahren, nicht auf Gehwegen!

was darf man fahren ohne führerschein

Mobilitätshilfen / Krankenfahrstühle

  • Elektrorollstühle oder Elektromobile
  • Max. 15 km/h
  • Keine Fahrerlaubnis erforderlich
  • Nur für Personen mit Einschränkungen oder Senioren gedacht

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 6 km/h)

  • Z. B. kleine Rasenmähertraktoren oder Kehrmaschinen
  • Max. 6 km/h
  • Meist auf Privatgrundstücken erlaubt
  • Im öffentlichen Straßenverkehr sehr begrenzt einsetzbar

Was darfst du nicht ohne Führerschein fahren?

  • Pkw – auch nicht „mal kurz um den Block“
  • Motorräder über 50 ccm oder schneller als 45 km/h
  • Traktoren über 6 km/h
  • Roller mit 50 ccm, ohne AM oder B
  • E-Scooter ohne Zulassung oder ohne Versicherung
  • S-Pedelecs über 25 km/h – diese gelten als Kleinkrafträder

Wichtiger Hinweis: Fahrverbot ≠ Führerscheinentzug

Wenn dir der Führerschein entzogen wurde oder du ein Fahrverbot hast, darfst du keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge führen – auch keine „kleinen“ Roller oder E-Bikes mit Zulassung.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat – das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe enden.

Unser Tipp: Früh anfangen – aber sicher

Viele unserer Schüler beginnen mit einer Mofa-Bescheinigung oder steigen mit Klasse AM ein.
Das ist ideal, um schon vor dem „großen Führerschein“ erste Erfahrungen zu sammeln – sicher und legal.

Oder du startest direkt mit der Führerscheinklasse B, wenn du bald 17 oder 18 wirst.

Ohne Führerschein geht einiges – aber längst nicht alles

Du darfst Mofa, E-Bike und E-Scooter auch ohne Fahrerlaubnis fahren – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Sobald du schneller, schwerer oder im öffentlichen Verkehr unterwegs bist, brauchst du fast immer eine Fahrerlaubnis.

Sicher mobil starten – mit Fahrfreude statt Risiko.
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